Unsere Geschichte -
unglaublich aber wahr Kurzversion
Mobbing
1976-2021... 
Den für Schweizer Verhältnisse
aussergewöhnlichen
Schluss vorweg !!!!
Wir
entdeckten im Laufe der vergangenen Jahre , dass die
Nachbarn seit 1976 täglich rechtswidirg / unrechtmässig ca.
130 m2 unseres privaten Grundstückes
benützen bzw.
unter Mithilfe der Bündner Justiz und Behörden ! Wie
das ? - Die Gemeindebehörde Trimmis erteilte 1976 zwei Parteien
- Kruschel/Seitz, beide Baufachleute - die Baubewilligung bevor diese beiden
das Grundstück kauften und "vergass" gar noch die Baukontrolle
bei Kruschel/Seitz !! ?? !! Baubewilligung
ohne Baukontrolle - Land-Kauf-Vertrag
Klaus Kruschel 30.03.1976 für
520 m2 02.07.1976
526 m2 Peter Seitz
15.05.1976 für 520 m2 30.07.1976 530
m2 Die
Gemeindebehörde Trimmis erteilte 1976 keine Baubewilligung für
das Haus Mittelweg 18. keine
Baubewilligung
Land-Kauf-Vertrag
Bätschi/ Remo und Heidi Pellicioli-Melchior 30.07.1976 600
m2 seit 2018
Gaijean Mathieu + Ivone
Maria Vleira Lopes Gaijean Die
Grundstück-Flächen sind bis heute laut amtlichem Geometer
Klaus Kruschel 532
m2 - man rechne -
+ 12 m2 Peter Seitz 575
m2 - man rechne - +
55 m2 Pellicioli-Melchior 630
m2 - man rechne - +
30 m2
seit 2018 Gaijean Mathieu + Ivone
Maria Vleira Lopes Gaijean
So
benützen diese 3 Parteien bis heute also mehr
Land als die gültigen Grundbuchverträgevon 1976 ausweisen -
mehr als sie damals gekauft und bezahlt haben
mehr als in ihren Baubewilligungen erteilt wurden
-
oder eben nicht bewilligt wurde !!
Bereits
1976 beim Verkauf der 3 Bauplätze Seitz-Kruschel-Bätschi/Pellicioli
mit dem erpressten und auch somit rechtswidrigen Fuss- und Fahrwegrecht ,
entstanden bereits Probleme mit diesen Käufern. Ihr
damaliger Rechtsanwalt Michael Fleischhauer, Trimmis, ist Bezirksgerichtspräsident
und urteilte seit 1996 in unseren Fällen. Nachdem
wir 1996 , unsere eigene Zufahrt auf unserem Grundstück verbessern
wollten - ohne Beeinträchtigung der andern Parteien- begannen Kruschel-Seitz-Pellicioli
einen Rechtsstreit mit Terror, finanziellen Schädigungen, Lügen,
Rufmord etc. Sie starteten eine Prozesslawine - gefördert,
begünstigt, getrieben mit der Fertigmachermethode der Bündner Machthaber,
wie das seit Jahrzenten bekannt ist - obwohl sie die gültigen Verträge
und Grundbucheinträge von 1976 bis heute fordern! (schriftlich) - aber diese
nicht einhalten. Im Februar 2006
hat der neutrale Geometer der Kreis AG aufgezeigt, dass die drei Nachbarn
Seitz-Kruschel-Pellicioli 1976 rechtswidirg gebaut haben. Im
April 2007 hat der amtliche Geometer dies ebenfalls bestätigt - und zugleich
auch alle seine Pläne als rechtsungültig und als Urkundefälschungen
bestätigt. Nach langjähriger Aufforderung hat
uns die Trimmiser Gemeindebehörde erst 2012 mit den notwendigen Unterlagen
bestätigt, dass Seitz und Kruschel
rechtswidirg gebaut haben, keine
rechtsgültige Baubewilligung und keine
verbindliche Baukontrolle für ihre Häuser haben Bätschi/Pellicioli
rechtswidrig gebaut haben keine
Baubewilligung der Gemeinde Trimmis
für das Haus am Mittelweg 18 haben und somit auch keine Baukontrolle
stattgefunden hat. Somit wurden auch mit den Unterlagen
der Gemeinde Trimmis bestätigt, dass die drei Parteien 1976 mehr als ihnen
gesetzlich zusteht bebauten und benützen - und darum sind ihre Grundstücke
um 55m2 - 12m2 - 30m2 zu gross, gesamt ca. 130m2 - ohne
Kontrolle!! Die Unterstützung der drei Parteien
durch die gesamte Bündner Justiz - macht auch diese Justiz mehrfach straffällig
und schadenersatzpflichtig. Die Bündner
Justiz ist so kriminell, dass sie . 4
gültige Verträge und Grundbucheinträge ausser Kraft setzt
· sowie Schweizer Gesetze, die
Bundesverfassung und EMRK
mit Füssen tritt. Tatsache
ist auch, dass die nachgewiesenen mehrfachen/dutzendfachen
Verbrechen der gesamten Justiz - Gemeindebehörde Trimmis,
Kreisgerichte, Bezirksgerichte, Kantonsgericht, Verwaltungsgericht GR, Bundesverwaltungsgericht,
Bundesgericht, Staatsanwaltschaft GR, Kantonspolizei GR -
Behörden, der drei Nachbarn und anderer Personen wie Korruption,
Begünstigung, Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch, Amtwillkür, Nötigung,
Verweigerung des rechtlichen Gehörs, Erpressungen, Sachbeschädigungen,
Körperverletzungen, Bedrohungen an Leib und Leben, Morddrohungen, Rufmord,
Beleidigungen, Diffamierungen, Ehrverletzungen etc. seit
1996 zur Tagesordnung gehören. Dabei sind die kriminellen
Verhaltensweisen und Handlungen verschiedenster Personen eindeutig
- mit gültigen Verträgen, Grundbucheinträgen, Schriften, auf
Bild- und Tonmaterial - ausreichend dokumentiert, festgehalten und bewiesen
und sie deshalb bei Interesse eingesehen werden können.
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